Der psychotherapeutische Berufsethos garantiert Ihnen eine gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht.
Alles im Zusammenhang der Therapie erfolgt in einem absolut geschützten Rahmen, in dem Sie sich bedenkenlos öffnen können.
Verschwiegenheit
"Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.
Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.
Wünschen KlientInnen/PatientInnen ausdrücklich eine Datenweitergabe an z.B. Versicherungen, ist eine wirksame Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich."
(https://www.psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtsinformationen 28.3.2018)