Der psychotherapeutische Berufsethos garantiert Ihnen eine gesetzlich verankerte Verschwiegenheitspflicht (§ 15 des Psychotherapiegesetzes). Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element
der Psychotherapie. Alles im Zusammenhang der Therapie erfolgt in einem absolut geschützten Rahmen, in dem Sie sich bedenkenlos öffnen können. Diesbezügliche nähere Informationen kann ich Ihnen
gerne im Erstgespräch geben.